Rechtsprechung
BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 341 Abs. 1 StPO; § 64 StGB; § 44 StPO
Unzulässige Revision bei Beschränkung ihres Umfanges auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Wiedereinsetzung; Hindernis, Verhinderung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 S 1 StPO, § 341 Abs 1 StPO, § 349 Abs 1 StPO, § 64 StGB
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Strafverfahren: Irrtum des Verteidigers über Zulässigkeit eines beschränkt eingelegten Rechtsmittels - Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei Beantragung einer erneuten auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Revision
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Strafverfahren: Irrtum des Verteidigers über Zulässigkeit eines beschränkt eingelegten Rechtsmittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StPO § 341 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei Beantragung einer erneuten auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Revision - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Strafverfahren: Irrtum des Verteidigers über Zulässigkeit eines beschränkt eingelegten Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unkenntnis des Verteidigers ist keine Verhinderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fehlende Fristenkenntnisse beim Verteidiger
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 07.03.2012 - 8 Ks 401 Js 145896/10
- BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 652
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist wirksam, führt aber zu dessen Unzulässigkeit (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 5, 7; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255), und die Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist wirksam möglich (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366). - BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist wirksam, führt aber zu dessen Unzulässigkeit (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 5, 7; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255), und die Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist wirksam möglich (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366). - BGH, 10.08.2000 - 4 StR 304/00
Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bewußtem Nichtgebrauch des …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160).
- BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit: Glaubhaftmachung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160). - BGH, 20.09.2005 - 5 StR 354/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160). - BGH, 01.04.2010 - 4 StR 637/09
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Hindernis; …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Dies gilt auch dann, wenn die Verteidigerin wegen Unkenntnis von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit und damit die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels falsch eingeschätzt hat; in einer solchen Unkenntnis liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2010 - 4 StR 637/09, NStZ-RR 2010, 244; vom 20. September 2005 - 5 StR 354/05, wistra 2006, 28; vom 31. August 2005 - 2 StR 308/05, wistra 2005, 468; vom 10. August 2000 - 4 StR 304/00, NStZ 2001, 160). - BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10
Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist wirksam, führt aber zu dessen Unzulässigkeit (Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 5, 7; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255), und die Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist wirksam möglich (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366). - BGH, 19.06.2012 - 3 StR 194/12
Wiedereinsetzung nach zunächst erklärtem Rechtsmittelverzicht (Behauptung …
Auszug aus BGH, 31.07.2012 - 4 StR 238/12
b) Der Angeklagte hatte sich jedoch zunächst - das zeigt auch die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags, mit der er zum Ausdruck bringt, sich letztlich nach wie vor allein gegen die Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB zu wenden - bewusst dafür entschieden, den Urteilsspruch im Übrigen von seinem Revisionsangriff auszunehmen; wer aber von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO "verhindert, eine Frist einzuhalten" (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 194/12 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 8 W 53/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Das gilt auch dann, wenn eine Partei die Erfolgsaussichten eines solchen Rechtsbehelfs - möglicherweise - falsch einschätzt (so für die strukturell vergleichbare Fristvorschrift des § 44 Satz 1 StPO etwa BGH…, Beschluss vom 16.05.2000 - 4 StR 147/00, BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 2; Beschluss vom 19.06.2012 - 3 StR 194/12, juris; Beschluss vom 31.07.2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652;… Maul, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 44, Rdnr. 17;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 44, Rdnr. 5). - BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 44 Satz 1 StPO nicht vorliegen, wenn der die Wiedereinsetzung begehrende Rechtsmittelführer von einem befristeten Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652 und vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381, 382 mwN); das ist sowohl bei einem bloßen Verstreichenlassen der Rechtsmittelfrist (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652) als auch bei einer Rücknahme des Rechtsmittels (BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 1 StR 305/13, NStZ-RR 2013, 381 f.) und bei wirksamem Rechtsmittelverzicht (etwa BGH, Beschluss vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97, NStZ 1997, 611, 612 mwN) der Fall. - BGH, 22.01.2013 - 1 StR 557/12
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung nach form- und …
Unabhängig davon wäre aber die Unkenntnis von Rechtsprechung ohnehin kein Wiedereinsetzungsgrund (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 StR 238/12 mwN).
- OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16
Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung …
Denn auch dann, wenn das Absehen von einem Rechtsmittel auf Unkenntnis des Gesetzes oder falscher Einschätzung der Rechtsfolgen der Entscheidung beruht, liegt keine Verhinderung im Sinne von § 44 S. 1 StPO vor (BGH, NStZ-RR 2010, 244; NStZ 2012, 652;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 44, Rn. 5). - BGH, 21.09.2022 - 6 StR 365/22
Verwerfung der Revision als unzulässig; Beschwer (keine Beschwer durch …
Diese Beschränkung der Revision ist wirksam, führt aber zu ihrer Unzulässigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 5, 7; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255; vom 31. Juli 2021 - 4 StR 238/12, NStZ 2012, 652). - OLG Zweibrücken, 16.08.2018 - 1 Ws 151/18
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Beschwerde gegen eine …
Wer dagegen von einem Rechtsbehelf bewusst keinen Gebrauch macht, ist nicht im Sinne des § 44 Satz 1 StPO an der Einlegung des Rechtsbehelfs gehindert (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012, 4 StR 238/12, Rn. 5 juris).